Mitglied / Spender werden

Um die Ziele unseres gemeinnützigen Vereins erreichen zu können, sind wir auf Spenden und Mitgliedschaften angewiesen. So sind seit Bestehen des Vereins  bereits über 2 Millionen Euro durch den Förderverein gesammelt worden, die der Verein – bei geringsten Verwaltungskosten – zu annähernd 100 % in Projekte des Krankenhauses investieren konnte.

Für das Spendenaufkommen sorgen aber nicht allein die mehr als 400 Mitglieder des Vereins. Die Anliegen des Vereins finden in der Porzer Bevölkerung und in weiten Kreisen aus Wirtschaft und Gesellschaft ein positives Echo und tatkräftige Unterstützung. In ganz besonderem Maße zeigte sich dies, als man 1990 um Spenden für die Errichtung unseres „Schlaflabors“ zur Bekämpfung des plötzlichen Kindstodes bat. Mehr als 100.000 Euro konnte der Verein bisher aus Spenden und eigenen Mitteln hierfür bereitstellen. Neben den großen „Notwendigkeiten“ vergisst der Verein aber nicht die alltäglichen „Kleinigkeiten“

So werden Sie Mitglied bei uns …

Wir haben unser Antragsformular als PDF bereit gestellt. Einfach den folgenden Link anklicken.

Mitgliedsantrag Krankenhaus-Förder-Verein

Hier finden Sie das entsprechende Formular, welches wir im Original von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben benötigen.Darüber hinaus liegen Mitgliedsanträge in ausgedruckter Form beim Empfang im Krankenhaus und im Foyer des Gesundheitszentrums für Sie zur Mitnahme bereit. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist auch im Einzug durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren möglich. 

So preiswert ist Ihre Jahresmitgliedschaft …

  • Einzelpersonen:                       24 Euro                 
  • Firmen/Vereine/Institutionen: 100 Euro
So können Sie Spender werden …

Auch ohne Mitgliedschaft bei uns können Sie Gutes für unser Krankenhaus tun. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit Ihrer Spende unseren Einsatz für das Porzer Krankenhaus fördern. Hier unsere Bankverbindung:

  • Sparkasse KölnBonn
  • IBAN: DE63 3705 0198 1000 0127 30  BIC: COLSDE33

Spendenformular

Als Spender erhalten Sie von uns selbstverständlich eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung.